Von der Leyen sperrt illegale Websites

Ein neuer Vorstoß der Bundesregierung im Kampf gegen Kriminalität im Internet beinhaltet die Sperrung illegaler Websites. Diese ist jedoch noch recht durchlässig, wie die “Süddeutsche Zeitung” berichtet.

Bundesfamilienministerin Ursula von der Leyen legte kürzlich den neuen Vertrag zur Eindämmung von Kinderpornographie und anderer Gesetzesverstöße im Netz vor. Die Provider sollten sich durch Unterzeichnung des Vertrages dazu verpflichten, User von illegalen Webseiten fernzuhalten. Die sogenannte “DNS-Sperre” nutzt die IP-Erkennung und leitet User, die auf die illegalen Seiten zugreifen wollen, zu einer Warnseite weiter. Dort verkündet ein großes “STOP!”-Schild die Sperrung der angeforderten Website.

Kein sicherer Schutz

Die “SZ” weist jedoch in diesem Zusammenhang auf die Durchlässigkeit des Sperrsystems hin. Der Hauptgrund hierfür sei zunächst einmal die rechtliche Unverbindlichkeit, den Vertrag unterschreiben zu müssen. Nur fünf Provider hätten dies getan – die restlichen verweigerten mit Hinweis auf die Befürchtung einer Zensur die Kooperation. Über diese Anbieter sind die Seiten also weiterhin zugänglich. Desweiteren sei die errichtete Barriere für erfahrene User ohne allzu großen Aufwand überwindbar, warnte eine Experte gegenüber der “SZ”. Es würde immer Hintertüren geben, da das Internet für die freie Verbreitung von Informationen geschaffen worden sei.
Von der Leyen will zwar mit der neuen Regelung genau diese Freiheit eindämmen – sie sprach sich deutlich gegen das Internet als “rechtsfreien Raum” aus – erzielt jedoch mit der derzeitigen Strategie noch keinen überzeugenden Erfolg. In seiner derzeitigen Form stellt die Barriere insgesamt wohl noch eher eine Abschreckung von Gelegenheitstätern als eine wirkliche Verhinderung krimineller Inhalte dar.

Edit: Bereits kurz nach Vorlage des unverbindlichen Vertrages hat von der Leyen nun zusammen mit Bundesjustizministerin Zypries eine neue Regelung vereinbart. Demnach sind nun alle größeren Internet-Anbieter gesetzlich verpflichtet, die “DNS-Sperre” für die entsprechenden Seiten einzurichten. Darüber hinaus kann jeder, der auf die Seiten zugreifen will, nun auch strafrechtlich dafür belangt werden. Die erwähnten technischen Hintertüren wurden hiermit jedoch nicht geschlossen. Die Verschärfung der Regelung signalisiert zwar den deutlichen den Willen zu einem härteren Durchgreifen seitens der Regierung – wird aber die erhobenen Zensurbefürchtungen nicht gerade entkräften.

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