Ab Januar dürfen Internetverbindungen gespeichert werden
Ab dem 1. Januar dürfen alle Internet-Verbindungsdaten erfasst werden, so der Branchenverband Bitkom.
Seit 2008 dürfen Daten von Telefonverbindungen gespeichert werden.
2009 soll das Bundesverfassungsgericht ein Grundsatzurteil zur Speicherung von Daten fällen.
Zulässige Daten
Nicht alle Daten dürfen gespeichert werden. Etwa die Seiten, die im Internet besucht wurden oder die Inhalte von Gesprächen.
Gespeichert werden dürfen IP-Adressen, Anfangszeit und Endzeit der Internetnutzung und die Anschlusskennung (Rufnummer oder DSL-Kennung). Ebenso dürfen E-Mail-Adressen und IP- Adressen von Absender und Empfänger gespeichert werden. Auch die Daten der Internettelefonie werden erfasst.
Sollten Strafbehörden einen konkreten Verdacht haben, sind sie berechtigt auf diese Daten zuzugreifen.